Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.02.2024
Sonstiges
01.04.2021
Termine
16.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2009
27.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009
16.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.07.2009
Eröffnungen
06.04.2009
Sicherungsmaßnahmen
30.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
01.09.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
10.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006